Der ganz normale Wahnsinn - Eintrag 490

2008-01-27 21:03 CET  [direkter Link]   (letzte Änderung: 2008-01-27 21:04 CET)
Heise online: CCC beobachtet Einsatz von Wahlcomputern in Hessen
"[...] Offenbar wurde ihnen die Arbeit mitunter erschwert oder ganz untersagt, schreibt Frank Rieger vom CCC in seinem Weblog. In Obertshausen seien Bürger vor dem Wahllokal, in dem sie den Aufbau der Wahlcomputer beobachten wollten, abgefangen worden. Ihnen sei das Betreten des Wahllokals verweigert, ihre Personalien festgestellt und ihnen eine Anzeige wegen Störung der Wahl angekündigt worden."
Nach meinem Rechtsverständnis widerspricht das dem Prinzip öffentlicher Wahlen und dem geltenden Wahlgesetz:
"Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Der Wahlvorstand kann Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Wahlraum verweisen."
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