Der ganz normale Wahnsinn - Eintrag 163

2006-05-26 15:51 CEST  [direkter Link]
Innenministerium hält an hohen Gebühren für Akteneinsicht fest
"Einsicht in solche Unterlagen können nach § 6 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) nur dann gewährt werden, wenn der Inhaber solcher Schutzrechte zugestimmt hat. Da die Firma ihre Zustimmung verweigert habe, seien 'geschützte Informationen auszusondern' gewesen. Mit dem dafür nötigen Arbeitsaufwand begründet die Behörde die Gebühren. Das bedeutet, je weniger der Antragsteller an Informationen erhält, um so höher fällt die Kostenrechnung am Ende aus."
Und die nächsten Wahlen laufen unter dem Motto "Denn sie wissen nicht was sie tun"
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